Letzte Änderung: 18. November 1997
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LIMA, PERU, 7. - 11. SEPTEMBER 1997
LIMA-DEKLARATION
GEGEN KORRUPTION
WIR, mehr als 1000 Bürger aus
93 Ländern, aus allen Kontinenten, aus großen und kleinen, reichen
und armen Ländern jeglicher Entwicklungsstufe, und aus verschiedenen
Bereichen der Regierung, des Privatsektors und der Zivilgesellschaft, kommen
NACH eingehenden Diskussionen über
die Wege zur Eindämmung der Korruption in all ihren Ausprägungen
weltweit, vereint in unser gemeinsamen Vision von einem Zeitalter der internationalen
und nationalen Kooperation im 21. Jahrhundert, in dem das Übel der
Korruption unterdrückt werden kann,
JETZT in dieser Deklaration der
achten Internationalen Anti-Korruption Konferenz, die vom 07.
bis 11. September 1997 in Lima, Peru stattfand, zusammen.
ÜBERZEUGT davon, daß
Korruption
- die moralische Struktur jeder Gesellschaft aushöhlt,
- die sozialen und wirtschaftlichen Rechte der Armen und Schwachen verletzt,
- die Demokratie untergräbt,
- die Rechtsstaatlichkeit, welche die Grundlage jeder zivilisierten Gesellschaft
bildet, unterminiert,
- Entwicklung behindert und
- Gesellschaften, und speziell deren ärmsten Mitgliedern, den Nutzen
freien und offenen Wettbewerbs vorenthält,
IM GLAUBEN, daß
- der Kampf gegen die Korruption die Aufgabe eines Jeden in jeder Gesellschaft
ist,
- dieser Kampf die Verteidigung und Stärkung der moralischen Werte
aller Gesellschaften umfaßt,
- die Formierung von Koalitionen zwischen Regierung, Zivilgesellschaft
und Privatsektor von hoher Bedeutung ist,
- die Bereitschaft von Regierungen, diesen Koalitionen beizutreten, ein
wahrer Gradmesser für deren Bereitschaft zur Korruptionsbekämpfung
ist,
- die Rolle der Zivilgesellschaft von besonderer Bedeutung dafür
ist, die Widerstände der vom status quo Profitierenden zu überwinden
und die Allgemeinheit für wirkliche Reformen zu mobilisieren,
- eine nachhaltige Kampagne gegen Korruption innerhalb des Privatsektors
notwendig ist, zumal wenn dieser im Zuge umfassender Privatisierungen und
Deregulierungen in wachsendem Maße Aufgaben übernimmt, die traditionell
vom Staat wahrgenommen wurden,
- und daß Führung von höchster Stelle den Grundton in
einer Gesellschaft bestimmt, wie man auch "eine Treppe von oben herab
reinigt",
RUFEN WIR HEUTE Regierungen, internationale
und regionale Organisationen und Bürger auf der ganzen Welt dazu auf,
ihre Energie und Anstrengungen darauf zu verwenden, sich mit uns bei folgenden
Aktivitäten zu verbinden: . . .
Maßnahmen auf internationaler und
regionaler Ebene
- Internationale Organisationen müssen die kreative Rolle, welche
die Zivilgesellschaft bei der Entwicklung von Good Governance spielt, stärker
unterstützen und mit ihr zum Erreichen dieses Ziels partnerschaftlich
zusammenarbeiten. Sie müssen zusammenarbeiten, um die positiven Aspekte
der Globalisierung zu unterstützen und um deren negative Elemente
einzudämmen.
- Die Steuerabzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern, mit denen Exportländer
aktiv die Korruption von Amtsträgern in anderen Ländern subventionieren
und fördern, muß beendet werden.
- Die OECD sollte eine Konvention zur
Kriminalisierung von Bestechung ausländischer Amtsträger bis
zum Ende dieses Jahres vollenden und ihre Mitgliedsstaaten sollten deren
Vorgaben bis zum Ende des Jahres 1998 umsetzen. Danach muß die OECD
ein strenges Überwachungsprogramm durchführen, um die Umsetzung
der Konvention sicherzustellen, wobei die Zivilgesellschaft an diesem Programm
beteiligt werde sollte, um Transparenz zu garantieren.
- Alle Staaten Amerikas sollten die Inter-Amerikanische Konvention der
OAS zur Korruptionsbekämpfung bis
zum Gipfeltreffen der Amerikanischen Staaten im März 1998 in Santiago
ratifiziert haben. Wir fordern die OAS auf, die Umsetzung der Konvention
zu fördern und aktiv zu betreiben, und empfehlen diese als ein herausragendes
Beispiel regionaler Kooperation gegen Korruption, das anderen Regionen
als Vorbild dienen sollte.
- Die Weltbank und der IWF
(IMF) sollten die Umsetzung ihrer neuen, von Präsident
Wolfensohn und Geschäftsführer Camdessus initiierten Politik
gegen Korruption beschleunigen, insbesondere die Einstellung von Zahlungen
an Regierungen, welche das Problem der Korruption nicht angemessen angehen.
- Die Europäische Union sollte die Umsetzung ihrer von der Europäischen
Kommission im Mai 1997 empfohlenen Anti-Korruptionspolitik beschleunigen.
Alle Mitgliedsstaaten der EU sollten
die Europäische Konvention über Korruption vom 26. Mai 1997 ratifizieren.
Alle Mitgliedsstaaten des Europarats sollten an der Arbeit seiner interdisziplinären
Anti-Korruptions Gruppe teilnehmen, damit das Gipfeltreffen im Oktober
1997 zu konkreten Ergebnissen führt.
- Die Bemühungen der Vereinten Nationen um Anti-Korruptionsmaßnahmen
müssen unterstützt werden. Staaten müssen sowohl die Deklaration
gegen Korruption und Bestechung der Vereinten Nationen als auch deren Internationalen
Verhaltenskatalog für öffentliche Amtsträger umsetzen. Internationale
Geberorganisationen und Geberländer müssen die technischen Kooperationsaktivitäten
der Vereinten Nationen weiterhin unterstützen.
- Die Welthandelsorganisaton (WTO) muß sich an den internationalen Bemühungen
gegen Korruption beteiligen und anfangen, den ernstzunehmenden Auswirkungen
der Korruption auf den internationalen Handel entgegenzutreten.
- Alle internationalen und bilateralen Hilfsorganisationen müssen
zusammen mit ihren Partnern in den Entwicklungsländern praktische
Schritte zur Überwindung von Korruption innerhalb ihrer Entwicklungsprogramme
finden.
- Hilfsorganisationen sollten ihre Unterstützung zur Stärkung
von nationalen Integritätssystemen ausweiten, um so Korruption zu
bekämpfen. Insbesonders muß die Transparenz von nationalen und
internationalen Beschaffungsprogrammen verbessert werden. Reformen von
Regierungsstrukturen und öffentlichem Dienst müssen elementar
darauf ausgelegt sein, Korruption zu bekämpfen und müssen die
Neutralität des öffentlichen Dienstes selbst sicherstellen.
- Internationale Organisationen müssen sich bewußt werden,
daß ihre internationalen Beschaffungspraktiken bisher noch nicht
voll zufriedenstellend sind, und daß sie neue und richtungsweisende
Ansätze im Beschaffungsbereich in Partnerschaft mit einzelnen Regierungen
und dem Privatsektor weiterentwickeln sollten. Die neuen Ansätze sollten
Anti-Bestechungs- und Integritätspakte beinhalten. Anbieter, die Bestechungsgelder
anbieten, sollten auf schwarze Listen gesetzt werden. Die Global Coalition
for Africa sollte in diesem Bereich ihre Arbeit mit Transparency International
und einzelnen Regierungen fortsetzen.
- Internationale Organisationen, die ein Mandat auf diesem Gebiet haben,
wie etwa INTERPOL und die Weltzollorganisation (World Customs Organization,WCO),
sollten Schritte unternehmen,
um die internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung zu verbessern.
- Die Handelsvorschriften aller internationaler Finanzplätze müssen
so verbessert werden, daß jedweder Besitz in ihrem Zugriffsbereich
gemäß einheitlich vereinbarter Normen behandelt wird, und daß
Besitz ohne Herkunftsnachweis zurückverfolgt, eingefroren und einbehalten
werden kann. Dies sollte auch den Ausschluß vom internationalen Finanzsystem
für diejenigen exterritoriale Finanzplätze beinhalten, die diesen
Standards nicht genügen. Das Bankgeheimnis darf nicht als Schutzschild
für Kriminelle fungieren oder das Aufdecken von Korruption behindern.
- Die Reformierung und Modernisierung von Zollsystemen, mit einer starken
Betonung von Transparenz und Integrität, ist in vielen Ländern
auch weiterhin dringend notwendig. Dafür benötigte Hilfe, inbesondere
durch die Weltzollorganisation (WCO), sollte von der Gebergemeinschaft erhöht
werden. Die Mitglieder der Weltzollorganisation (WCO) sollten die Arusha-Deklaration
von 1993 und die Columbus-Deklaration von 1994 vollständig umsetzen
und dabei zusammenarbeiten, um die Transparenz und Integrität in allen
internationalen Handelstransaktionen zu sichern.
- Die Internationale Handelskammer muß eine weite Akzeptanz von
Verhaltensstandards und Umsetzungsvorschriften bei Unternehmen fördern,
um Bestechlichkeit und Bestechung im In- und Ausland zu bekämpfen.
Wir drängen darauf, die Übernahme von Verhaltensstandards und
Umsetzungsvorschriften zur Teilnahmevoraussetzung für Ausschreibungen
größerer Projekte zu machen.
- Die Internationale Vereinigung von Staatsanwälten und die Internationale
Anwaltsvereinigung sollten Modellgesetze entwerfen, mit denen die Strafverfolgung
von Korruptionsfällen in jedem unserer Rechtssysteme vereinfacht und
effizienter gestaltet wird, und die gleichzeitig in Einklang mit internationalen
Menschenrechtsnormen stehen.
- Weltweit sollten Aktienbesitzer darauf bestehen, daß sich die
Unternehmen, in die sie investieren, einer verantwortungsvollen Unternehmensführung
verschreiben.
- Die verschiedenen internationalen Vereinigungen der Wirtschaftprüfer
und die internationalen Vereinigungen der Regulierungsbehörden im
Wertpapierhandel müssen klare und universelle Rechnungslegungsvorschriften
mit breiter Anerkennung entwickeln. Insbesonders ist es wichtig, daß
im Kampf gegen die Korruption sämtliche Finanztransaktionen schriftlich
festgehalten werden und daß es keine an der Rechnungslegung vorbeilaufenden
oder geheimen Konten gibt.
- Internationale Berufsverbände sollten sich weitaus stärker
um ihre nationalen Mitgliedsverbände kümmern und ihren Einfluß
geltend machen, um nationale berufliche Standards zu schützen, zu
stärken und anzuheben.
- Internationale Finanzierungs- und Geberorganisationen sollten mit der
Zivilgesellschaft bei der Entwicklung von weltweiten Preisindizes für
Güter und Dienstleistungen zusammenarbeiten, um von Korruption und
Bürokratie verursachte Unregelmäßigkeiten aufzudecken.
- Regionale und internationale Institutionen müssen alles ihnen
mögliche tun, um unsere Deklaration zu unterstützen und Programme
zu ihrer Umsetzung zu entwickeln.
Maßnahmen auf nationaler und lokaler
Ebene
- Alle Regierungen sollten auf allen Ebenen in einer transparenten und
nachvollziehbaren Art und Weise arbeiten, so daß die Öffentlichkeit
in größtmöglichem Maße Zugang zu Informationen hat.
Sie sollten gleichzeitig sicherstellen, daß die öffentliche
Haushaltsführung der öffentlichen Überprüfung unterzogen
werden kann. Die Rolle der Zivilgesellschaft ist von extrem hoher Bedeutung
sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene, auf denen Partizipation
dadurch gefördert werden sollte, indem ein offener Zugang zu Entscheidungsprozessen
und öffentliche Anhörungen zu wichtigen Sachverhalten angeboten
werden.
- Auch die Zivilgesellschaft muß ihre eigenen Angelegenheiten besser
regeln. So müssen Nichtregierungsorganisationen sich so reformieren,
daß sie als Organe der Zivilgesellschaft denselben Standards bezüglich
Transparenz und Rechnungslegung genügen, die sie von ihren Regierungen
erwarten. Die Zivilgesellschaft muß auch bei der Verteidigung derjenigen
wachsam sein, die wegen ihres Eintretens gegen Korruption verfolgt werden.
- Alle Regierungen müssen die Unabhängigkeit, Integrität
und Entpolitisierung des Rechtssystems als Grundelemente von Rechtsstaatlichkeit
sicherstellen, von der die Effektivität aller Anstrengungen zur Korruptionsbekämpfung
abhängt.
- Ein Ombudsmann kann als Brücke zwischen Regierung und Bürgern
einen großen Beitrag zur Beseitigung von bürokratischen Behinderungen
und Korruption leisten. Deshalb sollten auch Länder, in denen es diese
wichtige Institution nicht gibt, die Möglichkeit der Errichtung einer
solchen unabhängigen Instanz des gewählten Parlaments prüfen.
- Regierungen sollten in Verbindung mit der Zivilgesellschaft und dem
Privatsektor regelmäßig die Verfahren der Rechnungsprüfung
und -kontrolle in den relevanten Staats- und Verfassungsorganen und diejenigen
auf lokaler Ebene überprüfen, um sicherzustellen, daß diese
eine Sicherung gegen Korruption bilden. Interessenkonflikte müssen
hierbei besondere Aufmerksamkeit erfahren. Aus diesem Grund muß die
maßgebliche Institution der Rechnungshöfe eine zentrale Rolle
spielen und muß ihre notwendige Unabhängigkeit bewahren und
stärken.
- Regierungen müssen die verbleibenden ökonomischen Gelegenheiten
zu Bestechung und Korruption, wie etwa Monopole, frei festsetzbare Gebühren,
unangemessene Steuern und die Wirtschaftstätigkeit behindernde Regulierungen
und Lizenzen, auf ein Mindestmaß beschränken, soweit sie dies
bisher noch nicht getan haben.
- Die Reformierung des öffentlichen Sektors ist unabdingbar, um
ein Umfeld gegen Korruption herzustellen. Alle Teilnehmer an diesem Prozeß
sollten besonders darauf achten, daß angemessene Gehälter bezahlt
werden können.
- Besonderes Interesse sollte darauf verwendet werden, das System des
Finanzmanagements zu verbessern, Budgetabläufe transparent zu gestalten
und der Zivilgesellschaft eine feste Rolle zuzugestehen.
- Länder sollten, im Einklang mit der Verfassung und den internationalen
Menschenrechtsnormen, die Effektivität ihrer sich mit Korruption befassenden
Gesetze erhöhen, unter Einschluß des folgenden:
- Abschaffung jedweder Erforderlichkeit eines Nachweises einer konkreten
Unrechtsvereinbarung bei einem Amtsträger;
- Schaffung eines Systems, das die Eigentumsverhältnisse von mit
der Treuhänderschaft öffentlicher Gelder betrauten Amtsträgern
(und deren Familien) öffentlich macht, und diesen die Auflage macht,
alle außerhalb legitimer Einkommensquellen liegenden Eigentumssteigerungen
zu erklären;
- Einführung eines regelmäßigen oder zufälligen
Überwachungssystems für Eigentumstitel und Lebenswandel von bedeutenden
Entscheidungsträgern des öffentlichen Sektors (und ihrer Familie
und Vertrauenspersonen), falls erforderlich durch eine unabhängige
Behörde;
- Ausarbeitung von Gesetzen, die das Einfrieren, die Beschlagnahme und
Konfiszierung unerlaubt erworbenen Eigentums der Korruption überführter
Amtsträger effektiv ermöglichen, gleich wo es sich befindet und
wer es besitzt;
- Bereitstellung von ausreichendem Schutz für Zeugen (und deren
Familien) und für interne Vergehen Anzeigende;
- Aufbau eines Systems zur Registrierung von Zuwendungen an öffentliche
Amtsträger;
- Sicherstellung, daß öffentliche Amtsträger aller Ebenen
nicht hinter Immunitätsregelungen Zuflucht finden, sondern vollständig
von der Korruptionsgesetzgebung erfaßt werden;
Ausschluß von verurteilten Straftätern von politischen Ämtern
und öffentlichen Treuhandpositionen. Die oben genannten Schritte würden
die Prävention und Verfolgung effektiver gestalten.
- Regierungen sollten das öffentliche Beschaffungswesen sowohl auf
nationaler als auch auf lokaler Ebene zusammen mit dem Privatsektor und
der Zivilgesellschaft mit dem Ziel überprüfen, es fair, offen
und wettbewerbsfreundlich zu gestalten, so daß sowohl für die
Öffentlichkeit ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis erreicht
als auch für den Privatsektor eine aussichtsreiche Wirtschaftsordnung
garantiert wird.
- Anbieter, die öffentliche Amtsträger bestochen haben, um
eine Ausschreibung zu gewinnen, sollten nach einer fairen Untersuchung
für einen angemessenen Zeitraum von öffentlichen Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden.
- Da Korruption ein Haupthindernis für Wahlen und politische Prozesse
ist, müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, durch die Zuwendungen
an Politiker und politische Parteien reguliert und öffentlich aufgezeichnet
werden. Gleichzeitig müssen Höchstgrenzen für Wahlkampfspenden
gesetzt und überwacht werden. Politische Bildungsarbeit ist von herausragender
Bedeutung.
- Nationale Berufsverbände, speziell von Anwälten, Wirtschaftsprüfern,
Ärzten und Ingenieuren, müssen sowohl ihre Verhaltensrichtlinien
als auch ihre Disziplinierungsmöglichkeiten für korrupte Mitglieder
auf deren Angemessenheit und Effektivität überprüfen.
- Die Rolle von unabhängigen Medien ist von herausragender Bedetung.
Um effektiv funktionieren zu können, müssen sie in einem System,
in dem Gesetze über die Informationsfreiheit (sowohl für Journalisten
als auch für die Bürger) gelten, frei von Behinderungen arbeiten
können, wobei das Rechtssystem so angelegt sein muß, daß
es nicht zur Unterdrückung freier Meinungsäußerung mißbraucht
werden kann. Wir fordern die Regierungen, die Medien und die Zivilgesellschaft
auf, diese Bedingungen für eine freie Medienlandschaft sicherzustellen.
- Überall sollten Zeitungsverleger überdenken, welche Rolle
ihre Publikationen dabei spielen könnten, der Öffentlichkeit
eine "Stimme" gegen die Korruption zu geben und das Wissen um
Beschwerdemechanismen und deren effektiver Benutzung durch die Öffentlichkeit
zu erhöhen. Ebenso müssen sie sich überlegen, wie sie dazu
beitragen können, ein Klima der öffentlichen Meinung zu fördern,
welches den Korrupten einer Gesellschaft, wie reich und mächtig sie
auch sein mögen, die Geringschätzung entgegenbringt, die sie
verdienen. Die Medien selbst müssen sich gegen Bestechung und unangemessene
Gastfreundschaft wehren.
- Reformen sind solange zum Scheitern verurteilt, wie die Kultur der
Korruption nicht überwunden werden kann. Regierungen, Schulen und
religiöse Einrichtungen sollten Bildungsinitiativen starten, um bei
Jugendlichen ein Bewußtsein für die unkalkulierbaren von Korruption
verurachten Schäden zu schaffen, und um gleichzeitig die persönlichen
Risiken für diejenigen aufzuzeigen, die sich auf Korruption einlassen.
- Verhaltensrichtlinien sollten in möglichst vielen Lebensbereichen
eingeführt werden (einschließlich des Regierungskabinetts, des
Parlaments, des Justizapparats und der Ministerialbürokatie) und Regierungen
sollten Maßnahmen prüfen, mit denen die Integrität und
das ethische Verhalten der Verwaltung sichergestellt werden können.
- Regierungen sollten den Einsatz von unabhängigen Erhebungen über
den Zufriedenheitsgrad der Öffentlichkeit mit Dienstleistungen und
Institutionen als hilfreiches Instrument zur Identifizierung von speziellen
Problembereichen fördern. Ebenso kann mit diesem Instrumentarium der
Fortschritt von Leistungsverbesserungen, die durch Verringerung der Korruptionsanfälligkeit
von Leistungsbereichen erzielt werden, überwacht werden.
- Schließlich sollten Regierungen, die Zivilgesellschaft und der
Privatsektor über die Einführung von "Anti-Korruptionstagen"
oder "Rechenschaftstagen" nachdenken, die sich in einigen Ländern
als Mittelpunkt von Bewußtsein schaffenden Maßnahmen bewährt
haben. Dieses Konzept könnte dann auch von den Vereinten Nationen
in einen internationalen Aktionstag ausgeweitet werden.
Wir fordern den Vorstand der Konferenz auf, zusammen mit dem Sekretariat
der Internationalen Anti-Korruptionskonferenz, Transparency
International (TI), die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um
Regierungen und relevante Institutionen auf diese Empfehlungen aufmerksam
zu machen. Entsprechend versprechen wir, unseren Teil dazu beizutragen.
Wir blicken voller Erwartung auf unser Treffen in Südafrika im
Jahre 1999. Wir bekräftigen unsere Überzeugung, daß der
regelmäßige Austausch von Erfahrungen und Erfolgserlebnissen,
wie er in der vergangenen Woche in Lima stattgefunden hat, von hoher Wirksamkeit
und praktischem Nutzen ist und glauben, daß wir einen erkennbaren
Fortschritt auf unserem Weg gemacht haben, die internationale Debatte über
praktische Maßnahmen der Korruptionsvermeidung voranzutreiben. In
zwei Jahren werden wir in Südafrika die Gelegenheit haben, den weiteren
Fortschritt sowohl der allgemeinen Korruptionsbekämpfung als auch
die Umsetzung der hier vorgeschlagenen Maßnahmen auszuwerten.
Abschließend möchten wir uns herzlich beim Organisationskomitee,
dem peruanischen Volk, seiner Regierung, seinem Privatsektor und seiner
Zivilgesellschaft für die Herzlichkeit ihres Empfanges, ihre Gastfreundschaft,
die Entwicklung einer inhaltsreichen und umfassenden Tagesordnung, die
Förderung der zivilgesellschaftlichen Partizipation und für ihre
Vision von einem neuen ethischen und integren Jahrhundert bedanken.
Lima, Peru 11. September 1997
Fußnote: An der achten Internationalen Anti-Korruptionskonferenz
(IACC) nahmen mehr als 1.000 Delegierte aus 93 Staaten aller Erdteile teil.
Zu den Delegierten gehörten Regierungsmitglieder und Repräsentanten
anderer Verfassungsorgane ebenso wie Vertreter internationaler Finanzinstitutionen,
internationaler Berufsdachverbände, von unabhängigen Anti-Korruptions-Kommissionen,
Abgesandte von offiziellen Ethikkommissionen, von Rechnungshöfen sowie
von Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit, Staatsanwälte, Ombudsleute,
Sozialwissenschaftler, Juristen, Buchhaltungsexperten und Kriminologen,
Richter, Parlamentarier, Unternehmensvertreter, Journalisten, Rechtsanwälte
und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen. Zu den auf der IACC vertretenen
internationalen Organisationen und Verbänden zählten die Vereinten Nationen,
die Weltbank, der internationale Währungsfonds, die Organisation
Amerikanischer Staaten, die OECD, der Europarat, die
Europäische Union,
Interpol, die Global Coalition for Africa, die Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB),
die International Federation of Accountants, die Internationale Handelskammer
und die Internationale Anwaltsvereinigung.
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